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VERKEHRSZEICHEN
Genauer gesagt sind das Kundmachungen für die Verkehrsteilnehmer. Richtungs-, Gebots-, Hinweis-, immer öfter auch Verbotsschilder. Richtungsweisen um Sie vorschriftsmäßig an Ihr Ziel zu bringen. Auf der Kreuzung, am Straßen-, Weges-, und auch Waldesrand. Wir sorgen dafür, dass sich jeder auskennt - wo es lang geht.
Vorschriftsmäßig - korrekt und dauerhaft.

VERKEHRSZEICHEN nach StVO
§ 48. Anbringung der Straßenverkehrszeichen.
(1) Die Straßenverkehrszeichen (§§ 50, 52 und 53) sind als Schilder aus festem Material unter Bedachtnahme auf die Art der Straße und unter Berücksichtigung der auf ihr üblichen Verkehrsverhältnisse, namentlich der darauf üblichen Geschwindigkeit von Fahrzeugen, in einer solchen Art und Größe anzubringen, dass sie von den Lenkern herannahender Fahrzeuge leicht und rechtzeitig erkannt werden können. Im Verlauf derselben Straße sind womöglich Straßenverkehrszeichen mit gleichen Abmessungen zu verwenden.
(5) Der Abstand zwischen dem unteren Rand eines Straßenverkehrszeichens und der Fahrbahn darf bei seitlicher Anbringung nicht weniger als 0,60 m und nur in Ausnahmefällen mehr als 2,50 m, bei Anbringung oberhalb der Fahrbahn nicht weniger als 4,50 m und nur in Ausnahmefällen mehr als 5,50 m betragen, sofern sich aus den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bei einzelnen Straßenverkehrszeichen nichts anderes ergibt. Bei seitlicher Anbringung darf der seitliche Abstand zwischen dem der Fahrbahn zunächst liegenden Rand eines Straßenverkehrszeichens und dem Fahrbahnrand im Ortsgebiet nicht weniger als 0,30 m und nur in Ausnahmefällen mehr als 2 m, auf Freilandstraßen nur in Ausnahmefällen weniger als 1 m und mehr als 2,50 m betragen. Sind auf einer Anbringungsvorrichtung mehr als ein Straßenverkehrszeichen angebracht, so gelten bei untereinander angebrachten Zeichen die Maßangaben bezüglich des Höhenabstandes für das untere Zeichen, bei nebeneinander angebrachten Zeichen die Maßangaben bezüglich des Seitenabstandes für das näher der Fahrbahn angebrachte Zeichen. Die weiteren Zeichen sind in einem solchen Fall entsprechend den Größenverhältnissen anzubringen.

Wir liefern und montieren Verkehrszeichen nach der StVO.
Das dafür notwendige Befestigungsmaterial kommt größtenteils aus unserer Werkstätte. Deshalb ist es uns auch möglich, Maßrahmen für die Montage auf Ampeln oder Lampen zu fertigen.
Der unter anderem in ganz Wien verwendete Wenderahmen ist eine Innovation aus unserem Haus.
Falls ein Eisensteher notwendig ist um das Verkehrszeichen zu montieren, bevorzugen wir ein Diamantkernbohrgerät zum Aufbrechen des Bodens.
Weitere Details klären wir gerne persönlich mit Ihnen.
 
 
 
 
 
STRAMARK VERKEHRSTECHNIK GMBH 0800 206 850